Information zum Sachkundelehrgang
Grundlagen
Mit dem 2003 in Kraft gesetzten Waffengesetz (WaffG) und der Allgemeinen Waffengesetz Verordnung (AWaffV) wurde
verbindlich vorgeschrieben, dass die Sachkunde durch eine Prüfung nachzuweisen ist und welche Kenntnisse nachzuweisen
sind (§ 7 WaffG, §§ 1, 2 AWaffV).
Der DSB hat darauf im November 2004 Richtlinien erlassen, in denen festgelegt wurde, dass ein Sachkundelehrgang 20
Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfassen sollte.
Die Richtlinien des DSB sollten oberste Richtschnur für die Sachkundeausbildung sein, denn damit ist sichergestellt,
dass die von der jeweiligen Ausbildungsstelle ausgestellten Sachkundebescheinigungen ohne Probleme durch die
Waffenbehörden anerkannt werden.
Info zum Ablauf des Sachkundeunterrichts
Zeitlicher Ablauf
Dienstag
Donnerstag
Samstag
Dienstag
**)
Samstag
4 Vollstunden
4 Vollstunden
6 Vollstunden
4 Vollstunden
4 Vollstunden
3 Vollstunden
Erforderliche Sachkunde für „verantwortliche Aufsichtspersonen“
Notwehr Notstand
Beschussrechtliche u. Waffentechnische Grundlagen
Fragenkatalog
Praktische Unterweisung und Schießen durch Verein
Prüfung *)
*) Die Prüfung gliedert sich in einen theoretischen und praktischen Teil.
Der praktische Teil erstreckt sich über die Handhabung und das Schießen mit Lang- und Kurzwaffen.
**) der Tag ist im Verein abzustimmen. Vor der Prüfung muss jedoch eine schriftliche
Bestätigung vorliegen, dass die Unterweisung und das Schießen durchgeführt wurde.
Kosten
Standaufsicht
Sachkunde mit Prüfung
Sachkunde und Standaufsicht
10,-- €
60,-- €
70,-- €
Die Teilnahmegebühr ist bis spätestens 14 Tage vor Lehrgangsbeginn auf nachfolgendes Konto zu
überweisen.
Bank : VR Bank Rhein-Neckar
IBAN : DE65 6709 0000 0015 2803 01