Der Lehrgang vermittelt die notwendigen Kenntnisse zur Erreichung der Sachkunde nach §7 WaffG und §§ 1,2 AWaffV. Die Kenntnisse sind in einer Prüfung nachzuweisen.
Richtlinien des DSBFür den Lehrgang wird eine Teilnahmegebühr erhoben.
120 € Sachkunde und Standaufsicht
20 € Standaufsicht
Die Teilnahmegebühr ist bis spätestens 14 Tage vor Lehrgangsbeginn auf nachfolgendes Konto zu überweisen.
Bank : VR Bank Rhein-Neckar
IBAN : DE65 6709 0000 0015 2803 01
In dem Vewendungszweck ist die Lehrgangsbezeichnung einzutragen.